Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für dem gesamten Geschäftsverkehr der Künstlerin ”Stephanie Kobold”.

Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von

den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.

2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Künstlerin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen

Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische

Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)

 

II. Urheberrecht

1. Der Künstlerin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die von der Künstlerin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt die Künstlerin Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart

wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der

besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen über.

5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten,

wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen

zum Schadensersatz.

7. Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben beim Fotografen.

 

III. Honorare, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale

festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten

etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten, sonst vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist

der Fotograf das Honorar ohne Mehrwertsteuer aus.

2. Mit Zustandekommen des Vertrags wird eine vorherig besprochene Anzahlung der vereinbarten Vergütung fällig.

3. Die Kosten sind am Tag des Shootings in bar zu begleichen oder muss bei der Übergabe der Bilder

oder per Vorkasse gezahlt werden. Bei Präsentationsprodukten ( z.Bsp. Büchern) ist eine Anzahlung von 50% zu

entrichten.

4. Das Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungseingang zu zahlen, soweit keine andere

Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das

Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur

gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die

Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu lasten des Auftraggebers.

5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

6. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der

Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch

für bereits begonnene Arbeiten.

 

IV. Haftung

1.Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten

stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet

ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung

wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt

haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays,Layouts, Negativen oder Daten haftet der

Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder

der Beschädigung von Bilder ,Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer

Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände

müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.

2. Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte

Negative nach einem Monat seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen

der Hersteller des Fotomaterials.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des

Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

5. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage

oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

 

V. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte 

1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und

die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle

und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet (ausgenommen gewerbliche Nutzung durch

schriftliche Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

 

2. Bei einer geplanten kommerziellen Nutzung der Bilder durch die Künstlerin ”Stephanie Kobold” wird eine schriftliche Genehmigung (Freigabe) nach vorheriger Absprache den/dem Kunden zum unterzeichnen ausgehändigt. Ein Rücktritt von der unterzeichneten Einwilligung zur Veröffentlichung und der kommerzieller Nutzung des Bildmaterials ist in beiderseitigem Einvernehmen nur möglich, wenn ein Schadensersatz in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars vom Zurücktretenden an die Künstlerin bezahlt wird, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall.

 

3. Künstlerin ”Stephanie Kobold” darf die Bildnisse auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung dient. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die Gäste z.B. der Hochzeit/Fotoparty darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass in diesem Fall die Einwilligung der fotografierten und abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht vorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber, Künstlerin ”Stephanie Kobold” von der Haftung vollumfänglich freigestellt.

 

VI. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Künstlerin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen

Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für eine Hochzeit

oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die

ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner

für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen, die mehr als 4 Stunden dauern, ist der Fotograf und deren

Assistent zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.

 

VII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat,

wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war,

entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten

Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.

Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind.

Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrages (Absage des

Shootingtermins) durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung in Höhe von 20% fällig und ist von ihm zu

zahlen.( Anzahlung wird einbehalten bzw. verrechnet)

 

VIII. Datenschutz

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der

Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben.

2. Bei Vertragsabschluss stimmt der Auftraggeber mit seiner Unterschrift zu, dass er über die DS-VGO in Kenntnis gesetzt wurde und mit der Veröffentlichung seiner Bilder einverstanden ist. 

 

IX. Digitale Fotografie

1.Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf

der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Der Urheber muss stets vermerkt sein.

2.Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses

Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

3.Für die Datenspeicherung verwende ich USB-Sticks oder CD-R, die innerhalb der Garantie des Herstellers als

einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten in einem Computer

entstehen, leisten wir keinen Ersatz.

4.Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen.

Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt

daher keinen Reklamationsgrund dar.

X. Vertragsstrafe, Schadenersatz

1.Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von Künstlerin ”Stephanie Kobold” erfolgter) Nutzung,

Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine

Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall.

Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.

 

2.Durch die ZifferVI.1.AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

XI. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Künstlerin ”Stephanie Kobold”.

 

Die AGB gelten ab dem 09.05.2018