1. Die nachfolgenden AGB gelten für dem gesamten Geschäftsverkehr der
Künstlerin ”Stephanie Kobold”.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Sonderabsprachen, die von
den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine
schriftliche Bestätigung vorliegt.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Künstlerin
hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen
Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative,
Dia-Positive, Papierbilder, elektronische
Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien
usw.)
II. Urheberrecht
1. Der Künstlerin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des
Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die von der Künstlerin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für
den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt die Künstlerin Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von
Nutzungsrechten bedarf der
besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des
Honorars an den Fotografen über.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild
zu vervielfältigen und zu verbreiten,
wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG
wird ausdrücklich abgedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes
vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen
zum Schadensersatz.
7. Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben beim
Fotografen.
III. Honorare, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz,
Tagessatz oder vereinbarte Pauschale
festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten,
Labor- und Materialkosten, Studiomieten
etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten, sonst vom Auftraggeber zu
tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist
der Fotograf das Honorar ohne Mehrwertsteuer aus.
2. Mit Zustandekommen des Vertrags wird eine vorherig besprochene Anzahlung
der vereinbarten Vergütung fällig.
3. Die Kosten sind am Tag des Shootings in bar zu begleichen oder muss bei der
Übergabe der Bilder
oder per Vorkasse gezahlt werden. Bei Präsentationsprodukten ( z.Bsp. Büchern)
ist eine Anzahlung von 50% zu
entrichten.
4. Das Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungseingang zu
zahlen, soweit keine andere
Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in
Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das
Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des
Zurückbehaltungsrechts ist nur
gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des
Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die
Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu lasten des
Auftraggebers.
5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten
Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
6. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der
künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber
während oder nach der
Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der
Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch
für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
1.Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang
mit wesentlichen Vertragspflichten
stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet
ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit sowie aus der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch
schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt
haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays,Layouts,
Negativen oder Daten haftet der
Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder
der Beschädigung von Bilder ,Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die
Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer
Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen.
Übergebene Vorlagen oder Gegenstände
müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer
versichert sein.
2. Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt,
aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte
Negative nach einem Monat seit Beendigung des Auftrags zu
vernichten.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der
Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen
der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf
Kosten und Gefahr des
Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die
Rücksendung erfolgt.
5. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich
Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage
oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine
Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
V. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte
1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den
privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und
die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine
kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle
und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet
(ausgenommen gewerbliche Nutzung durch
schriftliche Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht
übertragen.
2. Bei einer geplanten kommerziellen Nutzung der Bilder durch die Künstlerin
”Stephanie Kobold” wird eine schriftliche Genehmigung (Freigabe) nach vorheriger Absprache den/dem Kunden zum unterzeichnen ausgehändigt. Ein Rücktritt von der unterzeichneten Einwilligung zur
Veröffentlichung und der kommerzieller Nutzung des Bildmaterials ist in beiderseitigem Einvernehmen nur möglich, wenn ein Schadensersatz in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars vom
Zurücktretenden an die Künstlerin bezahlt wird, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall.
3. Künstlerin ”Stephanie Kobold” darf die Bildnisse auch Dritten zur Verfügung
stellen, sofern dies der Eigenwerbung dient. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die Gäste z.B. der Hochzeit/Fotoparty darauf hinweisen und deren
Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass in diesem Fall die Einwilligung der fotografierten und abgebildeten Personen zur
Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht vorliegen dieser
Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber, Künstlerin ”Stephanie Kobold” von der Haftung vollumfänglich freigestellt.
VI. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Künstlerin alle für die
Ausführung des Auftrags erforderlichen
Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.).
Wird der Fotograf für eine Hochzeit
oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person
nebst Kontaktdaten benennen, die
ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn
als verantwortlicher Ansprechpartner
für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen, die mehr als 4
Stunden dauern, ist der Fotograf und deren
Assistent zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu
versorgen.
VII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen,
die der Fotograf nicht zu vertreten hat,
wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern
ein Pauschalpreis vereinbart war,
entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der
Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten
Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem
Fotografen kein Schaden entstanden ist.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch
Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie
ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind.
Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
3. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei Stornierungen
des Auftrages (Absage des
Shootingtermins) durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung in Höhe
von 20% fällig und ist von ihm zu
zahlen.( Anzahlung wird einbehalten bzw. verrechnet)
VIII. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers
können gespeichert werden. Der
Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt
gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben.
2. Bei Vertragsabschluss stimmt der Auftraggeber mit seiner Unterschrift zu,
dass er über die DS-VGO in Kenntnis gesetzt wurde und mit der Veröffentlichung seiner Bilder einverstanden ist.
IX. Digitale Fotografie
1.Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des
Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Der Urheber muss stets
vermerkt sein.
2.Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur
Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses
Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
3.Für die Datenspeicherung verwende ich USB-Sticks oder CD-R, die innerhalb
der Garantie des Herstellers als
einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns
gelieferter Daten in einem Computer
entstehen, leisten wir keinen Ersatz.
4.Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb-
und Kontrastabweichungen kommen.
Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs-
und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt
daher keinen Reklamationsgrund dar.
X. Vertragsstrafe, Schadenersatz
1.Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von Künstlerin ”Stephanie
Kobold” erfolgter) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen
Zwecken ist für jeden Einzelfall eine
Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens
jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall.
Dies gilt vorbehaltlich weitergehender
Schadenersatzsprüche.
2.Durch die ZifferVI.1.AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei
Nutzungsrechte begründet.
XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Künstlerin ”Stephanie
Kobold”.